Hallo,
Beizeiten muss ich berufsbedingt von einem kleinen Bahnhof bei Mönchengladbach nach Köln fahren - da es zu selten ist, dass ein Monatsticket sich lohnen würde, bin ich auf Einzeltickets angewiesen. An meinem Abfahrtsbahnhof steht nur ein Ticketautomat, der schon des öfteren mehrere Anläufe braucht, bis er einen gültigen Geldschein akzeptiert.
In einem konkreten Falle morgens nahm er mehrere als akzeptiert aufgeführte Geldscheine nicht an (5-, 10- und einen 20-Euro Schein mehrmals eingeführt). Der Ticketkontrolleur, den ich aufsuchte, merkte an, dass laut seinem Handy an besagtem Automaten keine Störung vorliegen würde. Auf meine Reklamation der Fahrpreisnacherhebung erhielt ich folgende Erklärung:
Mit der Erklärung, dass ein Automat online geprüft worden sei, müsse ich mich zufrieden geben, einen Einblick, was geprüft worden sei, sei nicht möglich. Desweiteren sei es mir zuzumuten, den nächsten Bahnhof aufzusuchen, um dort ein Ticket zu kaufen.
Ich finde diese Haltung unverschämt: Da ich kein eigenes Auto habe, müsste ich auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen, was meine morgendliche Anfahrt zur Arbeit erheblich verlängert (etwa 30 min, wenn direkt ein Bus kommt, was morgens um 6 Uhr nicht selbstverständlich ist), mal abgesehen vom finanziellen Mehraufwand, um das Busticket zu bezahlen. Nicht nachvollziehbar ist mir auch diese "Online-Prüfung" der Automaten ohne nähere Angabe. Was wird da geprüft? Die grundsätzliche Funktionsfähigkeit? Die Sauberkeit des Scanners? Letzteres mag ich nicht so recht glauben, da ich wie schon erwähnt auch schon zuvor Geldscheine hatte, die erst nach 3. oder 4. Einschieben akzeptiert wurden - handelsübliche Zahlungsmittel, die anderswo ohne weiteres akzeptiert werden.
Wenn es eine derartige "Online-Prüfung der Funktionalität" gibt, warum erhält man als Fahrgast keinen Zugriff darauf, damit man schon von vorneherein Haltestellen meiden kann, deren Automaten nicht funktionieren?
Was haltet ihr von der Geschichte? Wie soll ich mich verhalten? Ich wäre hier für einen Rat dankbar, da es mir sehr willkürlich erscheint, nach welchen Kriterien hier Rechte und Pflichten eines DB-Fahrgastes ausgelegt werden.
Vielen Dank im Voraus!
Beizeiten muss ich berufsbedingt von einem kleinen Bahnhof bei Mönchengladbach nach Köln fahren - da es zu selten ist, dass ein Monatsticket sich lohnen würde, bin ich auf Einzeltickets angewiesen. An meinem Abfahrtsbahnhof steht nur ein Ticketautomat, der schon des öfteren mehrere Anläufe braucht, bis er einen gültigen Geldschein akzeptiert.
In einem konkreten Falle morgens nahm er mehrere als akzeptiert aufgeführte Geldscheine nicht an (5-, 10- und einen 20-Euro Schein mehrmals eingeführt). Der Ticketkontrolleur, den ich aufsuchte, merkte an, dass laut seinem Handy an besagtem Automaten keine Störung vorliegen würde. Auf meine Reklamation der Fahrpreisnacherhebung erhielt ich folgende Erklärung:
Mit der Erklärung, dass ein Automat online geprüft worden sei, müsse ich mich zufrieden geben, einen Einblick, was geprüft worden sei, sei nicht möglich. Desweiteren sei es mir zuzumuten, den nächsten Bahnhof aufzusuchen, um dort ein Ticket zu kaufen.
Ich finde diese Haltung unverschämt: Da ich kein eigenes Auto habe, müsste ich auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen, was meine morgendliche Anfahrt zur Arbeit erheblich verlängert (etwa 30 min, wenn direkt ein Bus kommt, was morgens um 6 Uhr nicht selbstverständlich ist), mal abgesehen vom finanziellen Mehraufwand, um das Busticket zu bezahlen. Nicht nachvollziehbar ist mir auch diese "Online-Prüfung" der Automaten ohne nähere Angabe. Was wird da geprüft? Die grundsätzliche Funktionsfähigkeit? Die Sauberkeit des Scanners? Letzteres mag ich nicht so recht glauben, da ich wie schon erwähnt auch schon zuvor Geldscheine hatte, die erst nach 3. oder 4. Einschieben akzeptiert wurden - handelsübliche Zahlungsmittel, die anderswo ohne weiteres akzeptiert werden.
Wenn es eine derartige "Online-Prüfung der Funktionalität" gibt, warum erhält man als Fahrgast keinen Zugriff darauf, damit man schon von vorneherein Haltestellen meiden kann, deren Automaten nicht funktionieren?
Was haltet ihr von der Geschichte? Wie soll ich mich verhalten? Ich wäre hier für einen Rat dankbar, da es mir sehr willkürlich erscheint, nach welchen Kriterien hier Rechte und Pflichten eines DB-Fahrgastes ausgelegt werden.
Vielen Dank im Voraus!